§1 Die Freizeiten werden im Namen des EC-Kreisverbandes Ostfriesland / Niedersächsischen EC-Verbandes durchgeführt und sind für jedermann offen.
§2 Wer sich zu unseren Freizeiten anmeldet, ist gewillt, an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen. Erholung, Begegnung und Besinnung sind Inhalt unseres Programms. Die Teilnahme an den Bibelarbeiten und Andachten wird erwartet.
§3 Die Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Durch die Bestätigung gilt die Anmeldung als verbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, bei einer Freizeitteilnehmerzahl unter 50% eine Freizeit abzusagen. Dabei erfolgt die volle Rückzahlung des eingezahlten Betrages. Außerdem erhält jeder Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Freizeit einen Informationsbrief. Aufgrund unseres Engagements in der Region behalten wir uns vor, bis zwei Monate nach erscheinen des Freizeitheftes die Anmeldung von Teilnehmern aus unserem Kreisverband zu bevorzugen.
§4 Paare haben keinen Anspruch auf eine gemeinsame Unterkunft. Bei erwachsenen Paaren kann jedoch im Vorfeld bei gegebenen Örtlichkeiten eine individuelle Absprache mit dem Freizeitleiter getroffen werden.
§5 Nach Empfang der Anmeldebestätigung ist -- soweit angegeben -- auf das Freizeitkonto unter Angabe des Vermerks (Freizeitort) eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeitbetrag angerechnet.
§6 Bei den Sommerfreizeiten ist der volle Freizeitbetrag bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn auf das betreffende Konto zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Freizeit.
§7 Geschwisterermäßigung: Das älteste zu berücksichtigende Kind zahlt den vollen Preis, das nächstältere Kind zahlt 75% und jedes weitere Kind 50% des jeweiligen Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Geschwister mit eigenem Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) unberücksichtigt. Die Geschwisterermäßigung gilt nur für die Sommerfreizeiten.
§8 Erfolgt eine Abmeldung oder bleibt ein Teilnehmer der Freizeit ohne Abmeldung fern, so tritt folgender Modus für die Kostenbeteiligung ein:
a. bis 40 Tage vor Freizeitbeginn: der Anzahlungsbetrag.
b. vom 39. bis zum 20. Tag vor Beginn: 60%
c. vom 19. Tag vor Beginn bis zum Freizeitbeginn: 85% des vollen Freizeitbetrages.
§9 Die Teilnehmer sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung geschützt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Krankheit oder selbstverschuldeten Unglücks- oder Schadensfällen.
§10 Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, die eingezahlten Teilnehmerpreise für Freizeiten gegen Konkursausfall abzusichern. Wir schließen diese Versicherung mit der DRS Deutscher-Reise-Sicherungsverein WaG ab.
§11 Preiserhöhungen infolge einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse bleiben vorbehalten. Sie können ab dem zwanzigsten Tag vor dem Beginn des vereinbarten Abreisetermins nicht mehr verlangt werden.
§12 Ist der Teilnehmer Nichtschwimmer oder hat er körperliche Leiden, auf die Rücksicht genommen werden muss, ist dies der Freizeitleitung mit der Anmeldung schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter übernimmt im Fall einer Nicht-Mitteilung keine Haftung, sofern aufgrund der fehlenden Mitteilung ein Schaden eintritt.
§13 Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder beharrlich gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit verstößt, ist der Leiter dazu berechtigt, den Teilnehmer von der Freizeit auszuschließen.
§14 Der Erziehungsberechtigte bzw. der Teilnehmer trägt die Kosten für die Rückreise. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf den Freizeitpreis.
§15 Der EC Kreisverband Ostfriesland behält sich das Recht vor Bilder, die auf den im Freizeitheft beschriebenen EC Veranstaltungen erstellt wurden, für eigene Werbezwecke zu nutzen.
§16 Wenn bei der Anmeldung eine weitere Kommunikation über E-Mail gewünscht wird, so ist eine korrekte E-Mail Adresse anzugeben, die auch in regelmäßigen Abständen abgerufen wird. Durch die unterschriebene oder elektonische Anmeldung verpflichte ich mich alle weiteren zur Durchführung der Freizeit notwendigen Daten korrekt vor Freizeitbeginn mitzuteilen und diese bei Änderungen weiterzugeben.